Betreuungskraft für Menschen mit Demenz nach § 53b SGB XI
Eine Ausbildung in Teilzeit
Die Betreuungskräfte sollen Pflegeheimbewohnern für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln. Betreuungs- und Aktivierungsangebote sollen sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Heimbewohner unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biographie orientieren.
Beispiele: Malen und basteln, handwerkliche Aufgaben und leichte Gartenarbeiten, Haustiere pflegen und füttern, Kochen und backen, Musik hören, musizieren, singen, Spaziergänge und Ausflüge etc.
Der Ausbildungsinhalt richtet sich nach den vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigten bundeseinheitlichen Richtlinien.
Nach der Weiterbildung müssen die Teilnehmer mindestens einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme, in der das vermittelte Wissen aktualisiert wird und die eine Reflexion der beruflichen Praxis einschließt, absolvieren.
Nächster Ausbildungskurs
Der Weiterbildungskurs zur Betreuungskraft für Menschen mit Demenz findet regelmäßig statt. Ein Informationsblatt zu Terminen, Inhalten, Ablauf, Gebühren und anderem Wissenswerten finden Sie weiter unten.
Informationsblatt: Betreuungskraft für Menschen mit Demenz nach § 53b SGB XI